Hinweis

Überbrückungshilfe III ausgelaufen

Das Förderprogramm Überbrückungshilfe III ist ausgelaufen und wird mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus fortgeführt.

Überbrückungshilfe III

Das Förderprogramm des Bundes

Zur Minderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellt der Bund das Förderprogramm Überbrückungshilfe III bereit.

Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30 % können diese Unterstützung in Anspruch nehmen.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Eckdaten für Sie aufbereitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums.


Nutzen Sie Ihre Chance bis Ende Juni 2021

Die Überbrückungshilfe III unterstützt während der Corona-Pandemie nun auch Ihre Digitalisierungsprojekte und Ausgaben für E-Commerce-Dienstleistungen. Beantragen können Sie diesen Zuschuss für einen Zeitraum von acht Monaten. Dieser begann im November 2020 und endet im Juni 2021. Bis zu 20.000 Euro warten als Einmalzahlung auf Sie – nutzen Sie diese Chance und beantragen Sie die Überbrückungshilfe III, solange dies noch möglich ist. Stärken Sie Ihr Unternehmen in finanziell schwachen Zeiten – ohne Rückzahlung, ohne versteckte Kosten und ohne komplizierte Anträge.


Anbieter der Förderung

Das bundesweite Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) angeboten.


Laufzeit des Programms

Es muss einen Umsatzrückgang im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 geben.

Anträge könnten bis zum 31. August 2021 eingereicht werden.


Zielgruppe der Förderung

Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe.


Inhalt des Förderprogramms

Angeboten wir eine Förderung der für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendigen Fixkosten und Verbindlichkeiten, deren Fälligkeit im Förderzeitraum liegt.

Eine vollständige Auflistung der förderfähigen Kosten, finden Sie in den FAQ auf der Webseite des Bundesministeriums.

Fixkosten

Mieten

Zinsaufwendungen

Leasingraten

Instandhaltung und Wartung von EDV

Lizenzgebühren (z. B. für Software)

Abonnements (z. B. für Telekommunikation oder Server)

Kosten für die Antragsstellung

Digitalisierung - bis zu 20.000 Euro

Aufbau eines Onlineshops

Suchmaschinenoptimierung

Ausbau der Webseite

Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen

Lizenzgebühren

IT-Hardware

Umsetzung Hygienekonzepte - bis zu 20.000 Euro

Bauliche Maßnahmen

Abtrennung von Räumen

Luftreiniger

Absperrungen

Trennschilder


Förderhöhe

Die Höhe der Bezuschussung hängt vom Umsatzrückgang im Förderungszeitraum in Abhängigkeit zu den Vergleichsmonaten in 2019 ab.


Umsatzeinbruch > 70 %

bis zu 100 Prozent


Umsatzeinbruch 50 % - 70 %

bis zu 60 Prozent


Umsatzeinbruch 30 % - 50 %

bis zu 40 Prozent


Ablauf der Förderung

Im Gegensatz zur sogenannten Neustarthilfe können Sie die Überbrückungshilfe III nicht selbst beantragen. Diesen Schritt muss ein prüfender Dritter übernehmen. Das kann ein Steuerberater, ein Rechtsanwalt, ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer sein.

Wir stehen während des gesamten Ablaufs an Ihrer Seite und unterstützen Sie, gemeinsam mit einem von Ihnen zu wählenden, prüfendem Dritten tatkräftig bei der Antragstellung.

Die Förderung durchläuft folgende Schritte.

1

Projektplanung

Definieren Sie, in enger Zusammenarbeit mit unseren Projektmanagern und Beratern, den genauen Projektumfang. In einer ersten Vorabprüfung wird die Förderfähigkeit der geplanten Investition sichergestellt.

2

Datenerhebung

Stellen Sie alle notwendigen allgemeinen Angaben (Steuernummer, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschlüsse 2019/2020, ...), eine Abschätzung des erzielten Umsatzes in dem/den Fördermonat(en) sowie eine Abschätzung der voraussichtlich zu erstattenden Fixkosten zusammen.

3

Prüfung

Übergeben Sie den Antrag einem prüfenden Dritten (z. B. Ihrem Steuerberater). Dieser prüft den Antrag auf Plausibilität und berät Sie bezüglich des Antrags und des Beantragungsverfahrens.

4

Beantragung

Der prüfende Dritte übermittelt den ausgefüllten Antrag über eine digitale Schnittstelle an die zuständige Bewilligungsstelle des Landes und startet damit das Antragsverfahren.

5

Umsetzung

Beginnen Sie, gemeinsam mit der QUIX GmbH, mit der Umsetzung der notwendigen Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen um die Einbußen durch die Corona-Pandemie bestmöglich zu kompensieren.

6

Auszahlung

Bei Erstantragstellung werden in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von 50 % der beantragten Förderung gewährt. Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten. Sie muss nach Ablauf des letzten Fördermonats bzw. nach Bewilligung, spätestens jedoch bis 30. Juni 2022 vorgelegt werden.


Kostenlose Beratung

Nutzen Sie diese letzte Change und geben Sie Ihrem Unternehmen damit finanziellen Rückenwind.

Je eher mit der Planung begonnen wird, desto besser.

Deshalb: Füllen Sie schnell das nachfolgende Formular aus oder rufen Sie uns direkt an: 040 / 524 718 01-0

 

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Hinweis

Alle Informationen oder Angaben sind weder eine Rechtsberatung noch stellen sie eine steuerliche Beratung dar.
Für eine verbindliche Klärung entsprechender rechtlicher oder steuerlicher Fragen in Zusammenhang mit der Förderungen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Eine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit dieses Artikels wird nicht übernommen.
QUIX GmbH schließt jedwede Garantie, dass eine Beantragung vom jeweiligen Finanzamt stattgegeben wird, aus.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Erstattung von Kosten im Falle einer ablehnenden Prüfung, explizit ausgeschlossen ist.