Hinweis
Überbrückungshilfe III ausgelaufen
Das Förderprogramm Überbrückungshilfe III ist ausgelaufen und wird mit dem Programm Überbrückungshilfe III Plus fortgeführt.
Überbrückungshilfe III
Das Förderprogramm des Bundes
Zur Minderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellt der Bund das Förderprogramm Überbrückungshilfe III bereit.
Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30 % können diese Unterstützung in Anspruch nehmen.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Eckdaten für Sie aufbereitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums.
Nutzen Sie Ihre Chance bis Ende Juni 2021
Die Überbrückungshilfe III unterstützt während der Corona-Pandemie nun auch Ihre Digitalisierungsprojekte und Ausgaben für E-Commerce-Dienstleistungen. Beantragen können Sie diesen Zuschuss für einen Zeitraum von acht Monaten. Dieser begann im November 2020 und endet im Juni 2021. Bis zu 20.000 Euro warten als Einmalzahlung auf Sie – nutzen Sie diese Chance und beantragen Sie die Überbrückungshilfe III, solange dies noch möglich ist. Stärken Sie Ihr Unternehmen in finanziell schwachen Zeiten – ohne Rückzahlung, ohne versteckte Kosten und ohne komplizierte Anträge.
Anbieter der Förderung
Das bundesweite Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) angeboten.
Laufzeit des Programms
Es muss einen Umsatzrückgang im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 geben.
Anträge könnten bis zum 31. August 2021 eingereicht werden.
Zielgruppe der Förderung
Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe.
Inhalt des Förderprogramms
Angeboten wir eine Förderung der für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendigen Fixkosten und Verbindlichkeiten, deren Fälligkeit im Förderzeitraum liegt.
Eine vollständige Auflistung der förderfähigen Kosten, finden Sie in den FAQ auf der Webseite des Bundesministeriums.
Fixkosten
Mieten
Zinsaufwendungen
Leasingraten
Instandhaltung und Wartung von EDV
Lizenzgebühren (z. B. für Software)
Abonnements (z. B. für Telekommunikation oder Server)
Kosten für die Antragsstellung
Digitalisierung - bis zu 20.000 Euro
Aufbau eines Onlineshops
Suchmaschinenoptimierung
Ausbau der Webseite
Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
Lizenzgebühren
IT-Hardware
Umsetzung Hygienekonzepte - bis zu 20.000 Euro
Bauliche Maßnahmen
Abtrennung von Räumen
Luftreiniger
Absperrungen
Trennschilder
Förderhöhe
Die Höhe der Bezuschussung hängt vom Umsatzrückgang im Förderungszeitraum in Abhängigkeit zu den Vergleichsmonaten in 2019 ab.
Umsatzeinbruch > 70 %
bis zu 100 Prozent
Umsatzeinbruch 50 % - 70 %
bis zu 60 Prozent
Umsatzeinbruch 30 % - 50 %
bis zu 40 Prozent
Ablauf der Förderung
Im Gegensatz zur sogenannten Neustarthilfe können Sie die Überbrückungshilfe III nicht selbst beantragen. Diesen Schritt muss ein prüfender Dritter übernehmen. Das kann ein Steuerberater, ein Rechtsanwalt, ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer sein.
Wir stehen während des gesamten Ablaufs an Ihrer Seite und unterstützen Sie, gemeinsam mit einem von Ihnen zu wählenden, prüfendem Dritten tatkräftig bei der Antragstellung.
Die Förderung durchläuft folgende Schritte.
1
Projektplanung
Definieren Sie, in enger Zusammenarbeit mit unseren Projektmanagern und Beratern, den genauen Projektumfang. In einer ersten Vorabprüfung wird die Förderfähigkeit der geplanten Investition sichergestellt.
2
Datenerhebung
Stellen Sie alle notwendigen allgemeinen Angaben (Steuernummer, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschlüsse 2019/2020, ...), eine Abschätzung des erzielten Umsatzes in dem/den Fördermonat(en) sowie eine Abschätzung der voraussichtlich zu erstattenden Fixkosten zusammen.
3
Prüfung
Übergeben Sie den Antrag einem prüfenden Dritten (z. B. Ihrem Steuerberater). Dieser prüft den Antrag auf Plausibilität und berät Sie bezüglich des Antrags und des Beantragungsverfahrens.
4
Beantragung
Der prüfende Dritte übermittelt den ausgefüllten Antrag über eine digitale Schnittstelle an die zuständige Bewilligungsstelle des Landes und startet damit das Antragsverfahren.
5
Umsetzung
Beginnen Sie, gemeinsam mit der QUIX GmbH, mit der Umsetzung der notwendigen Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen um die Einbußen durch die Corona-Pandemie bestmöglich zu kompensieren.
6
Auszahlung
Bei Erstantragstellung werden in einem zweistufigen Verfahren zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von 50 % der beantragten Förderung gewährt. Die Schlussabrechnung erfolgt wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten. Sie muss nach Ablauf des letzten Fördermonats bzw. nach Bewilligung, spätestens jedoch bis 30. Juni 2022 vorgelegt werden.
Kostenlose Beratung
Nutzen Sie diese letzte Change und geben Sie Ihrem Unternehmen damit finanziellen Rückenwind.
Je eher mit der Planung begonnen wird, desto besser.
Deshalb: Füllen Sie schnell das nachfolgende Formular aus oder rufen Sie uns direkt an: 040 / 524 718 01-0
Hinweis
Alle Informationen oder Angaben sind weder eine Rechtsberatung noch stellen sie eine steuerliche Beratung dar.
Für eine verbindliche Klärung entsprechender rechtlicher oder steuerlicher Fragen in Zusammenhang mit der Förderungen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Eine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit dieses Artikels wird nicht übernommen.
QUIX GmbH schließt jedwede Garantie, dass eine Beantragung vom jeweiligen Finanzamt stattgegeben wird, aus.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Erstattung von Kosten im Falle einer ablehnenden Prüfung, explizit ausgeschlossen ist.