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Freiberufliche Tätigkeit anmelden

Freiberufliche Tätigkeit anmelden – so gelingt der erste Schritt in die Selbstständigkeit.

Sie wagen den Sprung in die Selbstständigkeit und haben sich dafür entschieden, Freiberufler zu werden? Dann ist die Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt der erste Schritt zum Erfolg. Damit der Start in die Selbstständigkeit gelingt, erfahren Sie hier, was Sie über die Anmeldung als Freiberufler wissen und dabei beachten müssen.

Was ist ein Freiberufler und wie unterscheidet er sich von einem Gewerbetreibenden?

Wer sich selbstständig machen möchte, der hat zwei Optionen: eine Selbstständigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender. Als Freiberufler gilt, wer einen sogenannten Katalog- oder katalogähnlichen Beruf ausübt. Das bedeutet, dass der Beruf in einem entsprechenden Katalog vermerkt ist und somit zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehört. Dieser Katalog beinhaltet nur die Berufe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Damit man als Freiberufler gilt, muss die Dienstleistung zum Beispiel individuell sein. Das heißt, dass sie keine Massenabfertigung ist, sondern jeder Kunde eine auf ihn zugeschnittene Dienstleistung erhält. Freiberufler erhalten als Bezahlung meist ein Honorar. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem künstlerische Berufe, Heilberufe und beratende Berufe, wie Coaches. Gewerbetreibende hingegen findet man beispielsweise in der Industrie, im Handwerk, in der Gastronomie und im Handel.

Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden. Sie müssen lediglich eine Anmeldung als Freiberufler vornehmen. Manchmal ist die Einordnung gar nicht so einfach, da der gewählte Beruf Merkmale von beiden Arten der Selbstständigkeit aufweist. In diesem Falle ist es ratsam, sich beim zuständigen Finanzamt beraten zu lassen. Dort erfahren Sie, in welche Kategorie Ihr Beruf letztendlich fällt und ob eine Anmeldung für Freiberufler genügt.

Wer kann beim Finanzamt eine Freiberuflichkeit anmelden?

Zählt der gewählte Beruf für die Selbstständigkeit zu den oben erwähnten Katalogberufe, ist eine Anmeldung als Freiberufler möglich. Welche Berufe das genau sind, regelt der Paragraf 18 des Einkommensteuergesetz (EStG). Im Internet und beim Finanzamt können Sie Listen einsehen auf denen diese Berufe vermerkt sind, beziehungsweise diese Berufe erfragen.

Zum Ausüben einer freiberuflichen Tätigkeit ist in der Regel eine besondere Qualifikation notwendig. Das kann ein Hochschulabschluss, ein Studium oder ein entsprechender anderer Nachweis über die benötigten Fähigkeiten sein. Es kann sich als Freiberufler anmelden, wer mit seiner Arbeit dem Wohl der Allgemeinheit dient. Wichtig zu wissen ist auch, dass es die sogenannte kammerpflichtige Freiberuflichkeit gibt. Zählt die eigene Selbstständigkeit hierzu, müssen Sie Nachweise über Ihre Qualifikationen bei den berufsständischen Kammern vorlegen können.

Anmeldung für Freiberufler: so melden Sie Ihre Selbstständigkeit an

Spätestens vier Wochen, nachdem Sie Ihre Selbstständigkeit begonnen haben, müssen Sie sich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden. Online ist das bisher leider nicht möglich. Um Ihre Tätigkeit anzumelden, müssen Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Entweder schauen Sie persönlich vorbei und melden bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin Ihre Freiberuflichkeit an oder Sie schicken ein formloses Schreiben. Darin teilen Sie mit, dass Sie Freiberufler werden möchten oder bereits sind. Geben Sie in diesem Schreiben Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Kontaktdaten, Ihren Beruf, den Tätigkeitsbeginn und Ihre Steuer-ID an.

Daraufhin schickt Ihnen das Finanzamt ein Formular zur steuerlichen Erfassung zu und teilt Ihnen Ihre Steuernummer mit. Neben den persönlichen Angaben zu Ihnen und Ihrer Tätigkeit wird darin auch nach der von Ihnen geschätzten Höhe Ihres Verdienstes gefragt. Erstellen Sie eine Prognose und schätzen Sie, wie viel Sie etwa verdienen werden. Das Finanzamt möchte das wissen, um Ihre Steuersätze festsetzen zu können. Freiberufler können in diesem Formular ankreuzen, dass sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Entscheiden Sie sich dafür, sind Sie bis zu einer vorgegebenen Einkommensgrenze von der Umsatzsteuer befreit. Im Gegensatz zu einer Gewerbeanmeldung wird für die Anmeldung einer Freiberuflichkeit keine Gebühr fällig.

Nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit anmelden – das gilt es zu beachten

Sind Sie angestellt und noch nicht ganz sicher, ob die Selbstständigkeit Ihnen liegt oder möchten diese generell nur nebenberuflich ausüben? In diesem Fall gibt es als Freiberufler ein paar Punkte zu beachten. Der Vorteil hierbei ist, dass die oftmals hohen Sozialbeiträge entfallen, da diese nach wie vor über den Arbeitgeber des Hauptjobs abgeführt werden. Das kann besonders für Einsteiger eine enorme finanzielle Entlastung bedeuten und die eigene Existenz sichern.

Entscheiden Sie sich für diesen Weg, müssen Sie jedoch ein paar Dinge beachten. Die freiberufliche Tätigkeit gilt nur dann als nebenberuflich, wenn die geleisteten Stunden pro Woche eine gewisse Zahl nicht übersteigen. Beziehen Sie Arbeitslosengeld, liegt die Grenze bei 15 Wochenstunden. Beachten Sie diese Grenze nicht, sind Leistungskürzungen die Folge. Arbeiten Sie bereits in einem Angestelltenverhältnis, müssen mindestens 50 Prozent Ihres Einkommens aus diesem Job erzielt werden. Ist dies nicht der Fall, sind Sie versicherungspflichtig und müssen im Ernstfall doppelt Beiträge bezahlen. Denken Sie auch daran, dass Sie sich das Einverständnis Ihres Arbeitgebers holen, bevor Sie sich nebenberuflich selbstständig machen. Andernfalls kann dieser Ihnen unter Umständen kündigen. Auch wenn die Selbstständigkeit nur nebenberuflich sein soll, müssen Sie sich als Freiberufler anmelden. Ebenso wie bei einer Selbstständigkeit, die in Vollzeit ausgeübt wird.

Gut zu wissen

  • Als Freiberufler müssen Sie keine Gewerbesteuer bezahlen. Die Umsatzsteuer hingegen ist abzuführen – es sei denn, Sie nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
  • Arbeiten Sie im künstlerischen oder publizistischen Bereich, können Sie eventuell Mitglied in der Künstlersozialkasse werden. Diese übernimmt sozusagen den Arbeitgeberanteil der Sozialbeiträge, wodurch Sie als Freiberufler finanziell entlastet werden.
  • Wer es versäumt, die Selbstständigkeit anzumelden, muss dies unverzüglich nachholen. Das Ausüben einer freiberuflichen Tätigkeit ohne Anmeldung ist gesetzeswidrig. Meist wird der Verstoß zwar nicht rechtlich verfolgt, es ist jedoch ratsam, es nicht darauf anzulegen.
  • Freiberufler haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie durch Krankheit ausfallen.
  • Zwar haben freiberufliche Selbstständige eine große Freiheit, sie haben jedoch auch eine hohe Eigenverantwortung. Dies sollte vor der Anmeldung bedacht werden.

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